Beschreibung
Jeder Mensch hat das Recht auf eine Gleichbehandlung. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, kurz AGG, ist auch als Antidiskriminierungsgesetz bekannt, trat am 18. August 2016 in Kraft. Es schützt vor Diskriminierungen und Belästigungen in der Arbeitswelt und erleichtert rechtliche Schritte bei ungerechten Handlungen.
Wortlaut des § 12 AGG Absatz 1 und Absatz 2:
„Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers
(1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligungen wegen eines in § 1 genannten Grundes zu treffen. Dieser Schutz umfasst auch vorbeugende Maßnahmen.
(2) Der Arbeitgeber soll in geeigneter Art und Weise, insbesondere im Rahmen der beruflichen Aus- und Fortbildung, auf die Unzulässigkeit solcher Benachteiligungen hinweisen und darauf hinwirken, dass diese unterbleiben. Hat der Arbeitgeber seine Beschäftigten in geeigneter Weise zum Zwecke der Verhinderung von Benachteiligung geschult, gilt dies als Erfüllung seiner Pflichten nach Absatz 1.“
Im Selbstlern-Training werden die grundlegenden Kenntnisse des AGG vermittelt. Es wird gezeigt, wie Sie Diskriminierung am Arbeitsplatz erkennen und entgegenwirken können. Sie erfahren, wie Sie ein Umfeld schaffen, in dem sich alle Mitarbeiter/-innen wertgeschätzt und respektiert fühlen. Mit diesem Selbstlern-Training kann die vom Gesetz geforderte Schulung der Arbeitnehmer/-innen schnell, umfassend und nachhaltig erfüllt werden. Diese Programmversion ist um spezielle Inhalte für die Arbeitgeberseite erweitert.
Das Selbstlern-Training umfasst ca. 1,5 Stunden Lernzeit. Lernen Sie online direkt an Ihrem Arbeitsplatz oder bequem von zuhause. Eine einfache Nutzerführung und mediale Abwechslung fördern die Lernmotivation. Das Training besteht aus Informationsseiten sowie interaktiven Elementen. Zahlreiche Fallbeispiele aus der Praxis machen die zentralen Bestimmungen nachvollziehbar. Zur Überprüfung des Gelernten kann der Teilnehmer zum Abschluss einen Selbsttest absolvieren. Nach Bearbeitung aller Inhalte und Tests schließt das Selbstlern-Training mit einer IHK-Teilnahmebestätigung ab.
Die Freischaltdauer des Selbstlern-Trainings beträgt zwei Monate. Es findet keine tutorielle Begleitung statt.